Ich akzeptiere den unten aufgeführten Beherbergungsvertrag und bitte um Zimmerreservierung |
Beherbergungsvertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpfichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt
ersparten Aufwendungen (20% bei Übernachtung mit Frühstück).
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.